Fahrzeug-Förderung Aktion Mensch

Die neue Fahrzeugförderung der Aktion Mensch sieht ab dem 01.11.19 die verbindliche Nutzung von Rabatten vor. Im beigefügten Workflow ist die Vorgehensweise zur Nutzung der Einkaufvorteile über den Paritätischen sowie die anschließende Nutzung des Abrufscheines erläutert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen MitarbeiterInnen der Landesverbände bzw. des Gesamtverbandes. 

Hier können Sie sich den Workflow als pdf-Datei downloaden.