Eine Übersicht über die förderfähigen Formate finden Sie hier.
Bündnisse können mehrere Pojekte beantragen und durchführen. Eine Verknüpfung von mehreren Formaten innerhalb eines Gesamtprojektes (z. B. dreimonatiges Kursformat und anschließende Ferienfahrt) ist ebenfalls möglich.
Beantragt werden können außerschulische kulturpädagogische Projekte, die neuartig sind und in Ergänzung zur Regeltätigkeit stattfinden. Die Initiierung und Durchführung der Vorhaben erfolgen über lokale Bündnisse und dienen dem Abbau von Bildungsbenachteiligungen.
Für die Durchführung der Projekte kommen verschiedene Formate in Betracht, die die Bündnisse je nach Konzept auswählen. In diese werden Künstlerinnen und Künstler oder Fachkräfte mit vergleichbaren nachweislichen Qualifikationen verbindlich eingebunden. Um die Qualität zu sichern, ist hierfür eine Zahlung von Honoraren möglich.
Alle Projekte werden möglichst durch den Einsatz Ehrenamtlicher begleitet und unterstützt. Der Einsatz von hauptamtlichen Kräften kann nur als Eigenleistung eingebracht werden. Für ehrenamtliche Unterstützer/-innen besteht die Möglichkeit, eine Aufwandsentschädigung zu beantragen.
Im Rahmen der Projekte werden die Teilnehmenden verpflegt und mit den hierfür notwendigen Sachmitteln ausgestattet.
Über die Durchführung fertigen die Bündnisse Dokumentationen an, die Auskunft über die kulturpädagogischen Bildungsprozesse geben sollen. Dies können auch Tagebücher, Bilder, Filme, Mitschnitte von Proben und Aufführungen oder ähnliche Produkte sein, die im Rahmen der Projekte gefertigt werden.
Ganztagesveranstaltung
Für die Durchführung einer Ganztagesveranstaltung (sieben Stunden), werden für ca. 15 Teilnehmende Ausgaben für Materialien, eine Verpflegungspauschale sowie Miete übernommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Honorare zu finanzieren. Genannte Förderpositionen gelten ebenso für alle anderen Formate.
mehrmonatige Kursformate (über drei oder sechs Monate)
Projekte können im monatlichen Kursformat angeboten werden. Das bedeutet, dass mindestens zehn Stunden monatlich entweder im Block oder verteilt auf mehrere Termine über einen Zeitraum von drei bzw. sechs Monaten mit den Teilnehmenden unmittelbar gearbeitet werden muss.
Ferienkurse (drei- oder fünftägig)
In den Ferienzeiten kann ganztägig (sieben Stunden) an drei oder fünf Tagen im Block mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet werden.
Sonderformen, wie z. B. zwei- oder viertägige Ferienkurse, sind nicht möglich.
mehrtägige kulturpädagogische Ferienfahrten
Mit bis zu 15 Kindern und Jugendlichen können innerhalb Deutschlands maximal zehntägige kulturpädagogische Ferienfahrten durchgeführt werden. Kürzere Reisezeiten sind möglich.
Hierbei können Ausgaben für Übernachtung und Verpflegung der Teilnehmenden sowie Reisekosten übernommen werden. Zusätzlich stehen Sachausgaben, z. B. für Materialien oder Eintrittsgelder zur Verfügung. Gemischtgeschlechtliche Gruppen werden aus kinderschutzrechtlichen Aspekten von je einem männlichen Betreuer und einer weiblichen Betreuerin begleitet. Hierfür können Aufwandsentschädigungen sowie Reisekosten übernommen werden. Außerdem ist, bei fachlich begründetem Bedarf, ein Honorar förderfähig.
Elterneinbindung
Eltern sind eine wichtige Sozialisationsinstanz für ihre Kinder. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sie nach Möglichkeit in die Entwicklungsprozesse ihrer Kinder innerhalb der Projekte mit Blick auf Bildungsbegleitung und Motivation einzubeziehen.
Die Einbindung von Eltern oder anderen sozialen Bezugspersonen soll im Rahmen von Kleingruppen mit einem eigenständigen Konzept erfolgen. Reine Informationsveranstaltungen zum geplanten Projekt der Kinder (Vorstellung der Inhalte, Ziele und beteiligten Personen) oder der Einbezug von Eltern als Publikum bei einer Präsentation der von ihren Kindern erreichten Ergebnisse sind nicht gesondert förderfähig.
Thematisch können die Angebote an die Inhalte der Vorhaben für die Kinder ansetzen oder diese unterstützen, aber auch unabhängig davon entwickelt werden.
Hierfür können Ausgaben für Sachmittel, Miete sowie Honorare übernommen werden. Ein Format umfasst mindestens drei Stunden.
Vorhaben, für die bereits anderweitige öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, etwa auf Grundlage des SGB VIII, können nicht über das Programm „Kultur macht stark“ gefördert werden.